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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Friseurbetrieb Shampoo, Grasweg 11 in 22299 Hamburg, Inhaber: Markus Heckel


§ 1 Allgemeines

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Friseurbetrieb Shampoo in Hamburg gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Haftung

2.1. Wir übernehmen keine Haftung für Ihre Garderobe.
2.2. Bitte legen Sie Ihren Schmuck vor der Behandlung ab.
2.3. Wir übernehmen keine Haftung für evtl. Unverträglichkeiten / Allergien.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Erfüllung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Friseurbetriebes Shampoo in Hamburg. Sollte der Besteller die Ware vor der vollständigen Bezahlung weiterveräußert haben, so gelten seine Ansprüche gegen den dritten Erwerber als an den Friseurbetrieb Shampoo abgetreten.

3.2. Für vom Kunden verschuldete Rückbuchungen von Bankeinzügen wie z.B. EC- / Kreditkarten werden die uns in Rechnung gestellten Gebühren weiterbelastet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens vorbehalten. Es gilt die gesetzliche Regelung des § 280 Abs. 1 BGB.

§ 4 Gerichtsstand und anwendbares Recht

4.1. Gerichtsstand ist Hamburg. Für die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner gilt deutsches Recht.

§ 5 Schweigepflicht

5.1. Die Arbeitnehmer, Freiberuflichen und alle im Salon tätigen Personen verpflichten sich dazu, alle im Zusammenhang stehenden Vorgänge stillschweigend zu behandeln und ebenfalls in einem Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wahren. Daten, Verträge, Vorgänge, schriftliche Dokumente und alle im Zusammenhang stehenden Vorgänge des Friseurbetriebes Shampoo dürfen keinen Dritten zur Verfügung gestellt werden oder an Dritte weitergegeben bzw. weitergesagt werden.

§ 6 Salvatorische Klausel

6.1. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 01.01.2013